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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90 (https://dejure.org/1992,8230)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.04.1992 - 13 A 11860/90 (https://dejure.org/1992,8230)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. April 1992 - 13 A 11860/90 (https://dejure.org/1992,8230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Yezidische Glaubensgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südost-Türkei; Inländische Fluchtalternative; Religionsunterricht

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.1988 - 13 A 202/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Die daraufhin vom Beteiligten fristgerecht eingelegte Berufung hat der Senat mit Urteil vom 9. März 1988 (veröffentlicht u. a. in NVwZ-RR 1988, 53) zurückgewiesen.

    Eine solche Verfolgung hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. dazu die Urteile vom 9. März 1988 - 13 A 202/87 -, veröffentlicht in: NVwZ-RR 1988, S. 53, vom 6. Juli 1988 - 13 A 225/87 - und vom 12. Oktober 1988 - 13 A 106/87, 13 A 191/87, 13 A 200/87, 13 A 222/87 und 13 A 235/87 -) für die bis Mitte der 80er Jahre in den angestammten Siedlungsgebieten in der Südost- Türkei lebenden Yeziden angenommen.

    Vor allem ist festzuhalten, daß nach der Auffassung des Sachverständigen Prof. Dr. Wießner praktisch alle Yeziden Übergriffe mitbekommen haben, und zwar auch dann, wenn 10 oder 20 % der in der Bundesrepublik Asyl suchenden Yeziden keine eigene Verfolgung schildern könnten, weil sie doch jedenfalls in ihrer Familiengeschichte Fälle der Verfolgung erlebt haben (vgl. die bereits in der früheren Entscheidung des Senats vom 9. März 1988 - 13 A 202/87 - gewürdigte gutachterliche Stellungnahme vom 5. Dezember 1983 an das VG Stade).

    Zudem kamen auch die größeren Orte der Region nicht als Zuflucht in Betracht, weil die Yeziden - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. März 1988 (insoweit nicht abgedruckt in: NVwZ-RR 1988, S. 53, UA A. 44) im einzelnen ausgeführt hat - in der näheren Umgebung ihrer Dörfer bekannt sind und sie deshalb von vornherein dort nicht die schützende Anonymität einer solchen Stadt in Anspruch nehmen können.

    Schon nach der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil vom 9. März 1988 - 13 A 202/87 -, UA S. 44) haben diese für Istanbul getroffenen Feststellungen für jede beliebige Großstadt der Westtürkei (wie Izmir, Ankara, Adana, Mersin u.a.) Gültigkeit.

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Mit Urteil vom 15. Mai 1990 (vgl. dazu das gleichlautende Urteil vom selben Tag veröffentlicht u. a. in BVerwGE 85, 139) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats vom 9. März 1988 aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch nach erneuter Beratung und ungeachtet des Umstandes fest, daß sämtliche Entscheidungen des Senats durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 (9 C 8.89, 9 C 9.89, 9 C 10.89, 9 C 11.89, 9 C 13.89, 9 C 17.89 und 9 C 21.89, 9 C 17.89 veröffentlicht in: BVerwGE 85, 139) aufgehoben und die Sachen an den Senat zurückverwiesen worden sind.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit gleichlautenden Urteilen vom 15. Mai 1990 (BVerwGE 85, 139) und gerade auch im vorliegenden Verfahren entschieden, daß mangels flächendeckender Massenausschreitungen gegen Yeziden Mitte der 80er Jahre nicht von einer Gruppenverfolgung dieser Personen gesprochen werden könne, jedoch ist der Senat an diese Rechtsprechung selbst in diesem Verfahren nicht (mehr) gebunden (vgl. dazu u.a.: Redeker/v. Oertzen: VwGO, 10. Aufl., § 144 Rdnr. 9 m.w.N.).

    Das beruht darauf, daß sich inzwischen in tatsächlicher Hinsicht zur Situation der Yeziden als Vorverfolgte noch weitere wesentliche Feststellungen treffen lassen und vor allem in rechtlicher Hinsicht hinzu kommt, daß eine Gruppenverfolgung nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 15. Mai 1990 (a.a.O.) angenommen hat - pogromartige flächendeckende Massenausschreitungen voraussetzt, sondern es vielmehr nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 [231]) ausreicht, daß eine kleine - hier religiöse - Minderheit mit solcher Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt wird, daß jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt grundlegend: BVerfGE 80, 315) ist politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG derjenige, der in seinem Heimatland wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, wegen seiner politischen Überzeugung oder wegen anderer für ihn unverfügbarer Merkmale, die sein Anderssein prägen (asylerhebliche Merkmale), Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben sowie für andere Rechtsgüter ausgesetzt wäre.

    Eine solche setzt voraus, daß der von regionaler Verfolgung Betroffene dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315 [343 f.]; 81, 58 [65 f.]).

    Dies setzt voraus, daß der vor Verfolgung Geflohene in diesen Landesteilen nicht nur vor politischer Verfolgung, sondern auch vor solchen nachteilen und Gefahren hinreichend sicher ist, daß ihm auch keine sonstigen Nachteile und Gefahren drohen, durch die er in eine ausweglose Lage geriete (vgl. dazu: BVerfGE 80, 315 [345]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.1989 - 13 A 147/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu z.B.: Urteile vom 5. April 1989 - 13 A 147/87 - zu den syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei und vom 5. Juni 1991 - 13 A 10030/87.OVG - zu den Zeugen Jehovas in der Türkei) ist für das Verständnis der heutigen Lage von religiösen Minderheiten in der Türkei erforderlich, den historisch-religiösen Hintergrund der jeweiligen Religionsgemeinschaft und ihrer Umwelt zu analysieren.

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B.: Urteil vom 5. April 1989 - 13 A 147/87 - zu den syrisch-orthodoxen Christen aus der Türkei) davon aus, daß der Zeitpunkt und die Art der Fluchtbewegungen Indiz für deren Anlaß und dieser wiederum für die Wertung der Gesamtsituation bedeutsam ist.

    Bemerkenswert ist überdies, daß - anders als etwa bei den syrisch-orthodoxen Christen (vgl. dazu: Urteile des erkennenden Senats vom 5. April 1989 - 13 A 147/87 -, UA S. 36) - die in dieser Zeit ebenfalls stattfindende Abwanderung der Yeziden nicht zu einer Binnenmigration in die Westtürkei und zur Bildung einer yezidischen Gemeinde etwa in Istanbul geführt hat (vgl.: dazu Deniz: Sachverständigenanhörung vom 10. November 1988 vor dem Bundesamt, S. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1991 - 18a A 10323/89

    Asylverfahren; Drohende Verfolgung; Jezide; Lebensumstände; Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Nach alledem kam auch schon Mitte der 80er Jahre das Viransehir-Gebiet nicht als inländische Fluchtalternative für Yeziden in Frage (so auch: Sternberg-Spohr, a.a.O.; Wießner, a.a.O. sowie letzterem folgend: OVG Münster, Urteil vom 16. Juli 1991 - 18a A 10323/89 -, UA S. 59).

    Selbst bei einer gewissen Säkularisierung - wie sie möglicherweise durch den Aufenthalt in der Bundesrepublik bei dem einen oder anderen auftreten mag - haben sie ein deutliches Identitätsgefühl als Yeziden und ein Bewusstsein einer Sonderstellung, mögen sie auch mit den Jahren die eine oder andere Einzelheiten ihrer nur mündlich überlieferten Religion vergessen haben (vgl. dazu: Wießner: Sachverständigenanhörung vom 11. Oktober 1988 vor dem VG Braunschweig, S. 12 und ihm folgend: OVG Münster, Urteil vom 16. Juli 1991, 18a A 10323/89 -, UA S. 62 f.).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Das beruht darauf, daß sich inzwischen in tatsächlicher Hinsicht zur Situation der Yeziden als Vorverfolgte noch weitere wesentliche Feststellungen treffen lassen und vor allem in rechtlicher Hinsicht hinzu kommt, daß eine Gruppenverfolgung nicht - wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 15. Mai 1990 (a.a.O.) angenommen hat - pogromartige flächendeckende Massenausschreitungen voraussetzt, sondern es vielmehr nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 216 [231]) ausreicht, daß eine kleine - hier religiöse - Minderheit mit solcher Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt wird, daß jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner oben schon kurz angesprochenen Entscheidung vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 [231]) hervorgehoben hat, kann sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Asylbewerbers auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist.

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Eine solche setzt voraus, daß der von regionaler Verfolgung Betroffene dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315 [343 f.]; 81, 58 [65 f.]).

    Eine solche fehlt nämlich außerdem mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. religiösen Existenzminimums (vgl. vor allem: BVerfGE 81, 58 [66 ff.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1990 - 13 A 82/87

    Syrisch-orthodoxe Religionsgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südosttürkei;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Dabei geht der Senat inständiger Rechtsprechung (vgl. vor allem: Urteil vom 7. Februar 1990 - 13 A 82/87 -, UA S. 29 ff.) von folgender Einschätzung des türkischen Schulwesens aus:.

    Zwar war eine Freistellung für bestimmte nicht-muslimische Minderheiten schon früher durch den Beschluß Nr. 1 des Vorstandes des Hohen Rates für Unterricht und Erziehung vom 29. Januar 1987 (zit. nach: Oehring: Gutachterliche Stellungnahme vom 25. Mai 1988 an das VG Düsseldorf, S. 33 f.; vgl. dazu im übrigen das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 7. Februar 1990 - 13 A 82/87 - UA S. 37) vorgesehen und es brauchen seit dem Beschluß des türkischen Ministerrates vom August 1990 christliche und jüdische Schüler am gesamten Religionsunterricht nicht mehr teilzunehmen (vgl. dazu: AA: Lagebericht vom 25. Oktober 1990 - Stand: 15. Oktober 1990 -, S. 5; Oehring, in: Die neue Ordnung, 1990, S. 376 [380], s. auch: Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 13 A 10626/91.OVG -), jedoch gilt diese Befreiungsmöglichkeit gerade nicht für Yeziden (vgl. dazu: Wießner: Sachverständigenanhörung vom 11. Oktober 1988 vor dem VG Braunschweig, S. 11; Taylan: Schriftliches Gutachten vom 29. September 1988 an das VG Hannover; Schnoor: Protokoll über die Reise in die Südost-Türkei vom 1. Mai bis 7. Mai 1989, S. 12; Oehring: Gutachterliche Stellungnahme vom 15. März 1990 an das VG Hannover, S. 5 f.).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Deshalb steht das Asylrecht allgemein solchen Ausländern zu, die in ihrem Heimatland in bezug auf ihre politische oder religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten, gezielten Disziplinierung zu rechnen haben (vgl. BVerwGE 62, 123 [125]).
  • BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestehen einer inländischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
    Danach setzt die Fluchtalternative überdies voraus, daß an dem möglichen Zufluchtsort auch das religiöse Existenzminimum gewährleistet ist, wobei es - wie das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich klargestellt hat (vgl. den Beschluß vom 30. Dezember 1991 - 2 BvR 406/91 u.a. -) - auch für dessen Fehlen auf eine Verantwortlichkeit des Heimatstaates nicht ankommt.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91

    Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie

  • VGH Hessen, 05.11.1990 - 12 UE 1124/89

    Zur Frage der politischen Gruppenverfolgung der Jeziden in der Türkei

  • BVerwG, 14.11.1991 - 9 B 63.91

    Von Dritten ausgehende, mittelbar staatliche Gruppenverfolgung -

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - A 12 S 1080/88

    Asylrecht Türkei: Jeziden - mittelbare Verfolgung - Fluchtalternative -

  • BVerwG, 27.02.1992 - 9 B 24.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Pflichtbesuchs türkischer Grundschulen für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 13 A 10626/91

    Syrisch-katholische Religionsgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südost-Türkei;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1991 - 13 A 10383/89

    Armenisch-orthodoxe Religionsgemeinschaft; Armenisch-gregorianische

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.1989 - 13 E 25/88
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 13.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 10.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 21.89

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 9.89

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 11.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 225/87
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1991 - 13 A 10030/87

    Zeugen Jehovas; Staatliche Verfolgung in Türkei; Asylsuchende Christen

  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 338/92

    Gruppenverfolgung von Jeziden bei Rückkehr in die Türkei, keine inländische

    Bei seiner Beurteilung der Lage der Religionsgemeinschaft der Jeziden in der Türkei sowie deren Verhältnisses zu anderen dort lebenden religiösen und ethnischen Gruppen legt der Senat die anhand der vorliegenden schriftlichen Unterlagen (S. 8 ff. unter I.) gewonnenen nachfolgend dargestellten Erkenntnisse zugrunde (vgl. dazu auch Hess. VGH, 05.11.1990 - 12 UE 1124/89 - u. 02.12.1991 - 12 UE 3485/88 -, InfAuslR 1992, 179; VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - A 12 S 200/90 -, InfAuslR 1990, 356, u. 10.01.1991 - A 12 S 635/89 - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1989 - 18 A 10362/86 -, 10.07.1991 - 18 A 10323/89 - OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 225/87 - u. 01.04.1992 - 13 A 11860/90 -).

    In die in diesem Zusammenhang getroffene Prognoseentscheidung hat der Senat nicht nur solche Maßnahmen einbezogen, die von Dritten - insbesondere von muslimischen Kurden, in den Heimatregionen der Jeziden an der Spitze von den Agas (I. 9.; I. 10., S. 21; I. 11.; I. 24.; I. 55., S. 6 f.) - ausgehen und denen gegenüber der türkische Staat die Jeziden nicht mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln schützt mit der Folge, daß sie ihm asylrechtlich zuzurechnen sind (ebenso VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - A 12 S 200/90 -, InfAuslR 1990, 356, u. 10.01.1991 - A 12 S 635/89 - OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 225/87 - u. 01.04.1992 - 13 A 11860/90 - a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1989 - 18 A 10362/86 -).

    Auch dort gerieten sie nämlich in eine ausweglose Lage, zumal eine Chance zur Sicherung der Existenz jetzt überall in der Türkei nur noch für diejenigen Jeziden besteht, die zur Verleugnung und damit längerfristig zur Aufgabe ihres Glaubens bereit sind (so auch VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - A 12 S 200/90 -, InfAuslR 1990, 356, 17.05.1990 - A 12 S 533/90 -, 22.11.1990 - A 12 S 915/89 - u. 10.01.1991 - A 12 S 635/89 - OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.1988 - 12 A 202/87 -, 06.07.1988 - 13 A 225/87 - u. 01.04.1992 - 13 A 11860/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1991 - 18 a A 10323/89 - a. A. Bay. VGH, 25.03.1987 - 11 B 84 C.150 - und OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1989 - 13 A 10236/87 - sowie neuerdings 13.11.1991 - 18 a A 10259/85 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare

    Der Senat hält an seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung fest, daß Jeziden in der Türkei weder einer unmittelbar noch einer mittelbar staatlichen gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt sind (anders Hess VGH, Urteil vom 02.12.1991 - 12 UE 3485/88, InfAuslR 1992, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.1992 - 13 A 11860/90).

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird, Jeziden drohe im Falle ihrer jetzigen Rückkehr in die Türkei mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen ihrer Religionszugehörigkeit gruppengerichtete Verfolgung (vgl. u.a. Hess. VGH, Urteile vom 5.11.1990 - 12 UE 1124/89 -, vom 1.7.1991 - 12 UE 2964/88 - und vom 2.12.1991 - 12 UE 3485/88 -, InfAuslR 1992, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.4.1992 - 13 A 11860/90.OVG -), bezieht sich dies auf die Verhältnisse in den angestammten Siedlungsgebieten der Jeziden in der Südost-Türkei.

  • OVG Saarland, 16.11.1992 - 3 R 536/88
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  • OVG Niedersachsen, 29.05.1997 - 11 L 6286/91

    Politische Verfolgung; Yeziden; Türkei; Zugehörigkeit zu einer

    Aus diesem Interesse heraus finanzierten die kurdischen Agas auch die Ausreise der dort lebenden Yeziden (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 16.7.1991 - 18 aA 10323/89 - OVG Rhl.- Pf., Urt. v. 1.4.1992 - 13 A 11860/90.OVG -).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.1994 - 11 A 27/85

    Anerkennung; Asylberechtigter; Kurde; Militärdienst

    Allerdings droht Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Yeziden bei einer Rückkehr in die Türkei nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats eine mittelbare staatliche Gruppenverfolgung (vgl. etwa Urt. v. 28.1. 1993, aaO; ebenso OVG Hamb., Urt. v. 13.4. 1994 - OVG Bf V 3/88 - OVG Bremen, Urt. v. 19.10.1993 - OVG 2 BA 35/91 - Bay. VGH, Urt. v. 11.10.1993 - 11 B 90.31837 - OVG NW, Urt. v. 27.1.1993 - 25 A 10241/88 - Hess. VGH, Urt. v. 18.5.1992 - 12 UE 3905/88 - OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 1.4.1992 - 13 A 11860/90.OVG -).
  • VG Neustadt, 01.06.2006 - 4 K 493/06

    Zum Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen im Falle eines

    Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte den Kläger aufgrund des in Übereinstimmung mit der damaligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. April 1992 - 13 A 11860/90 - ) ergangenen Verpflichtungsurteils des VG Gießen vom 6. August 1997 mit Bescheid vom 6. Oktober 1997 als politisch Verfolgten anerkannt, weil er als Mitglied der ihren Glauben praktizierenden Yeziden in deren angestammtem Siedlungsgebiet in der Türkei einer regional begrenzten mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung wegen seiner Religionszugehörigkeit ausgesetzt war und ihm keine inländische Fluchtalternative zur Verfügung stand.
  • VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1008/06

    Widerruf der Anerkennung eines Yeziden aus der Türkei

    Zur Zeit der Asylanerkennung des Kläger wurde von der Rechtsprechung ohne Ausnahme vertreten, dass Yeziden in der Türkei jedenfalls in ihren angestammten Siedlungsgebieten einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt seien, ohne dass ihnen eine inländische Fluchtalternative offen stehe (OVG Hamburg, Urteil vom 13.4.1994, Bf V 3/88, Juris; OVG Münster, Urteil vom 22.1.2001, 8 A 792/96.A, und Urteil vom 24.11.2000, 8 A 4/99.A, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.5.1997, 11 L 6286/91, Juris, und - grundlegend - Urteil vom 28.1.1993, 11 L 513/89, Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.04.1992, 12 S 762/90, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.1992, 13 A 11860/90, Juris; VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1992, 12 UE 3905/88, Juris; VGH München, Urteil vom 11.10.1993, 11 B 90.31837; OVG Saarlouis, Urteil vom 10.2.1993, 3 R 57/92, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 19.10.1993, 2 BA 35/91, Juris).
  • VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03

    Widerruf der Anerkennung eines türkischen Yeziden als Asylberechtigter.

    Zur Zeit der Asylanerkennung des Kläger wurde von der Rechtsprechung ohne Ausnahme vertreten, dass Yeziden in der Türkei jedenfalls in ihren angestammten Siedlungsgebieten einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt seien, ohne dass ihnen eine inländische Fluchtalternative offen stehe (OVG Hamburg, Urteil vom 13.4.1994, Bf V 3/88, Juris; OVG Münster, Urteil vom 22.1.2001, 8 A 792/96.A, und Urteil vom 24.11.2000, 8 A 4/99.A, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.5.1997, 11 L 6286/91, Juris, und - grundlegend - Urteil vom 28.1.1993, 11 L 513/89, Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.04.1992, 12 S 762/90, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.1992, 13 A 11860/90, Juris; VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1992, 12 UE 3905/88, Juris; VGH München, Urteil vom 11.10.1993, 11 B 90.31837; OVG Saarlouis, Urteil vom 10.2.1993, 3 R 57/92, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 19.10.1993, 2 BA 35/91, Juris).
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